Die Rheinkalk GmbH hat beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover den Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer zusätzlichen mobilen Brech- und Siebanlage im Steinbruch Voska gestellt und möchte somit den Abbau von Gestein reaktivieren.
In der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Umweltschutz und Gemeindeentwicklung vom 25.2.2020 haben wir uns klar gegen den vorliegenden Antrag der Firma Rheinkalk ausgesprochen.

Wir begründen dies mit den unklaren Angaben, insbesondere zum Abtransport des gewonnenen Materials. Die Anlage soll eine Kapazität von 300 t pro Stunde haben und bis zu 16 Stunden von montags bis einschließlich Samstag betrieben werden. In den, den Ratsmitgliedern zu Verfügung gestellten Unterlagen wird von 60-70 Lkw-Bewegungen gesprochen. Setzt man jedoch die Kapazität der Anlage an, so müssten es deutlich mehr sein. Diese sollen auf den zum Betrieb gehörenden Wegen und auf dem Feldweg Richtung Eggersen und von dort über die L 462 abtransportiert werden. Dass die vorgenannten Lkws dann alle durch Salzhemmendorf oder Thüste fahren müssen, wird in dem Antrag nicht erwähnt.

Zusammen mit unseren Gruppenpartnern sind wir der Meinung, dass der Abtransport über die vorhandenen Förderbänder und dann per Bahn erfolgen sollte. Nur so kann eine übermäßige Belastung der Bewohner in den Orten vermieden werden. Denn bei 60-70 Lkws bedeutet dies, dass alle 10 Minuten ein Lkw durch Salzhemmendorf (zusätzlich) fährt. Hier stellt sich die Frage wie der zusätzliche Verkehr die gesamte Verkehrslage und Sicherheit in Salzhemmendorf beeinflusst.

Darüber hinaus sehen wir die Frage des Begegnungsverkehrs bei Eggersen auf dem schmalen Feldweg als nicht geklärt an.

Die Firma Rheinkalk hat beantragt den Antrag nicht öffentlich auszulegen. Auch diesem Antrag widersprechen wir. Bei einem so gravierenden Eingriff in die Lebensqualität der Bewohner, müssen diese vor der Entscheidung die Möglichkeit der Einsicht in die Unterlagen und der Stellungnahme haben. Eine entsprechende, zusammen mit den im Ausschuss vertretenden Fraktionen formulierte Stellungnahme soll an das Gewerbeaufsichtsamt geschickt werden.